Erwägungsgrund 3 32009R0080
Technologische und kommerzielle Entwicklungen ermöglichen eine erhebliche Vereinfachung des Rechtsrahmens, indem sie den Systemverkäufern und Luftfahrtunternehmen mehr Spielraum zur Aushandlung von Buchungsgebühren und Tarifinhalten verleihen. Dies sollte ihnen eine flexible Anpassung an die Erfordernisse und Wünsche von Reisebüros und Verbrauchern sowie einen effizienteren Vertrieb ihrer Verkehrsprodukte erlauben.