Erwägungsgrund 18 32009R0080
Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte die Kommission angemessene Durchführungsbefugnisse haben, darunter die Möglichkeit zur Untersuchung von Verstößen von Amts wegen oder infolge einer Beschwerde sowie die Möglichkeit, die betreffenden Luftfahrtunternehmen zur Abstellung von Verstößen aufzufordern und Geldbußen zu verhängen.