Erwägungsgrund 9 32009R0080
Zum Schutz der Verbraucherinteressen ist es erforderlich, den Nutzern eines CRS eine neutrale Anfangsanzeige zu bieten und sicherzustellen, dass Informationen zu allen beteiligten Verkehrsunternehmen in gleicher Weise zugänglich sind, damit nicht ein beteiligtes Unternehmen gegenüber anderen bevorzugt wird.