Erwägungsgrund 11 32010R1233
Die Fazilität sollte keinen Präzedenzfall für die Verwendung von Mitteln des Gesamthaushalts der Union und mögliche künftige Finanzierungsmaßnahmen, auch auf dem Sektor Energie, schaffen, sondern sollte vielmehr als außergewöhnliche Maßnahme in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten betrachtet werden.