Erwägungsgrund 4 32010R1233
Eine Verbesserung der finanziellen Anreize ist von zentraler Bedeutung, um die Hürden, die die hohen Vorlaufkosten darstellen, zu senken und Fortschritte bei der nachhaltigen Energienutzung zu stimulieren. Daher sollte ein spezielles Finanzinstrument („Fazilität“) geschaffen werden, um die in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 aufgeführten Mittel, die bis Ende 2010 nicht gebunden werden können, zu nutzen. Die Schaffung der Fazilität ist vor dem Hintergrund der von der Kommission vorgeschlagenen Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft zu prüfen. Die Fazilität sollte die Entwicklung von Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und erneuerbarer Energien unterstützen und die Finanzierung von Investitionsvorhaben lokaler, regionaler und nationaler Behörden in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, vor allem in Städten, unterstützen. Dabei ist auf Synergien mit anderen in den Mitgliedstaaten verfügbaren finanziellen Ressourcen zu achten, wie den Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und der Fazilität European Local Energy Assistance (ELENA ) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der Verordnung (EG) Nr. 397/2009, damit es nicht zu Überschneidungen mit anderen Finanzinstrumenten kommt.