Erwägungsgrund 6 32010R1233
Um kurzfristig eine möglichst große Wirkung der Mittel der Union zu erreichen, sollte die Fazilität von einem oder mehreren Finanzintermediären wie beispielsweise internationalen Finanzinstitutionen verwaltet werden. Für die Auswahl dieser Finanzintermediäre sollte ihre nachgewiesene Fähigkeit ausschlaggebend sein, die Mittel möglichst effizient und effektiv im Hinblick auf das Ziel zu nutzen, möglichst rasch eine größtmögliche Beteiligung anderer öffentlicher und privater Investoren und eine möglichst starke Hebelwirkung zwischen den Mitteln der Union und der Gesamtinvestition zu erzielen, um bedeutende Investitionen in der Union zu erreichen. In Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen, die auf die Finanzen lokaler und regionaler Körperschaften besonders nachteilige Auswirkungen haben, sollte jedoch sichergestellt werden, dass diese Körperschaften nicht durch ihre schwierige Haushaltslage daran gehindert werden, die Mittel in Anspruch zu nehmen.