Erwägungsgrund 12 32010R1233
Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs angesichts der Wirtschaftskrise sollten Ausgaben aufgrund des Kapitels II der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 ab dem 13. Juli 2009 förderfähig sein, weil viele Antragsteller die Anerkennung der Förderfähigkeit von Projektausgaben aus Anträgen auf Finanzhilfe nach Artikel 112 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften („Haushaltsordnung“) beantragt haben. Ausgaben aufgrund des Kapitels IIa sollten ab dem 1. Januar 2011 förderfähig sein.