Erwägungsgrund 10 32010R1233
Rechtliche Einzelverpflichtungen im Rahmen von Kapitel IIa zur Ausführung von Mittelbindungen sollten bis zum 31. März 2011 eingegangen werden.
Rechtliche Einzelverpflichtungen im Rahmen von Kapitel IIa zur Ausführung von Mittelbindungen sollten bis zum 31. März 2011 eingegangen werden.