Art. 24 32010R0053
Pelagische Fischerei – Kapazitätsbeschränkung
Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPFO-Übereinkommensgebiet aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die Gesamt-BRZ der Schiffe unter ihrer Flagge, die 2010 pelagische Bestände befischen, auf insgesamt 78610 BRZ im SPFO-Gebiet, und zwar so, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der pelagischen Fischbestände im Südpazifik gewährleistet wird.