Erwägungsgrund 10 32011R1177
Der Kommission sollte eine stärkere Rolle in dem Verfahren der verstärkten Überwachung in Bezug auf die für jeden Mitgliedstaat spezifischen Bewertungen sowie auf Überwachungsmaßnahmen, Missionen vor Ort, Empfehlungen und Warnungen zukommen.