Erwägungsgrund 20 32011R1177
Bei der Prüfung, ob die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits verlängert werden soll, sollte insbesondere berücksichtigt werden, ob ein schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt vorliegt, vorausgesetzt, dies gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.