Erwägungsgrund 12 32011R1177
Die Vorschriften für die Haushaltsdisziplin sollten insbesondere durch stärkere Berücksichtigung der Höhe und der Entwicklung des Schuldenstands sowie der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen insgesamt verstärkt werden. Die Mechanismen zur Gewährleistung der Beachtung dieser Regeln und deren Durchsetzung sollten ebenfalls gestärkt werden.