Erwägungsgrund 3 32012R1026
Fischbestände sollten als nicht nachhaltig bewirtschaftet gelten, wenn sie nicht dauerhaft auf oder über einem Stand erhalten werden, der den höchstmöglichen Dauerertrag erbringen kann, oder — falls sich dieser Stand nicht schätzen lässt — wenn sie nicht dauerhaft innerhalb sicherer biologischer Grenzen erhalten werden.