Erwägungsgrund 10 32012R1257
Zwangslizenzen für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sollten dem Recht der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihr jeweiliges Hoheitsgebiet unterliegen.
Zwangslizenzen für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sollten dem Recht der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihr jeweiliges Hoheitsgebiet unterliegen.