Erwägungsgrund 16 32012R1257
Die Gruppe von Mitgliedstaaten, die von den Bestimmungen des Neunten Teil des EPÜ Gebrauch macht, kann dem EPA Aufgaben übertragen und einen engeren Ausschuss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (nachstehend „engerer Ausschuss“) einsetzen.