Erwägungsgrund 1 32013R1182
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates sind Maßnahmen der Union, die die Bedingungen für den Zugang zu den Gewässern und Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Gutachten und insbesondere der Berichte des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) sowie der möglicherweise von Regionalbeiräten erhaltenen Gutachten auszuarbeiten.