Erwägungsgrund 10 32013R1182
Auf ihrer Jahrestagung im Jahr 2010 verabschiedete die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) eine Empfehlung zur Beschränkung der Zahl der Schiffe, die aktiv im Übereinkommensbereich südlich von 20° S Weißen Thun befischen. Daher sollte sichergestellt werden, dass diese Art im WCPFC-Übereinkommensbereich südlich von 20° S auch weiterhin von Unionsschiffen nicht gezielt befischt wird. Die Verordnung (EU) Nr. 40/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.