Erwägungsgrund 12 32013R1182
Bei der Zahl der Fischereifahrzeuge und den Kapazitäten, die der Union für den Fang von Schwertfisch und Weißem Thun im IOTC-Übereinkommensbereich zugeteilt wurden, wurde ein Fehler festgestellt. Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 sollte daher entsprechend korrigiert werden.