Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Agentur sollte diese Informationen zur Bewertung an die Mitgliedstaaten weiterleiten.
Erwägungsgrund 42 32014R0536Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen