Erwägungsgrund 13 32014R0729
Die Gestaltung auf der nationalen Seite der Euro-Münzen wird von jedem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist, dass Euro-Münzen nicht nur im Ausgabemitgliedstaat, sondern im gesamten Euro-Währungsgebiet umlaufen. Um sicherzustellen, dass Euro-Münzen auch von ihrer nationalen Seite unmittelbar als Euro-Münzen erkennbar sind, sollte die Gestaltung vollständig von den zwölf Sternen der Flagge der Union umrahmt sein.