Erwägungsgrund 16 32014R0729
Angesichts der Tatsache, dass Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet umlaufen, und um zu verhindern, dass ungeeignete Gestaltungen Verwendung finden, sollten die Ausgabemitgliedstaaten einander und die Kommission vor dem geplanten Ausgabetermin über die Gestaltungsentwürfe für die nationale Seite der Euro-Münzen unterrichten. Die Kommission sollte die Übereinstimmung der Gestaltungen mit den technischen Anforderungen dieser Verordnung überprüfen. Gestaltungsentwürfe sollten rechtzeitig vor dem geplanten Ausgabetermin für Ausgabemitgliedstaaten der Kommission vorgelegt werden, um die Gestaltung erforderlichenfalls abzuändern.