Erwägungsgrund 11 32015R1222
Gebotszonen, die die Verteilung von Angebot und Nachfrage widerspiegeln, sind ein Eckpfeiler des marktbasierten Stromhandels und eine Voraussetzung dafür, dass das Potenzial der Kapazitätsvergabemethoden, einschließlich der lastflussgestützten Methode, in vollem Umfang genutzt wird. Gebotszonen sollten daher so festgelegt werden, dass sie ein effizientes Engpassmanagement und einen insgesamt effizienten Markt sicherstellen. Gebotszonen können später durch Teilung, Zusammenlegung oder Anpassung der Zonengrenzen geändert werden. Die Gebotszonen sollten für alle Marktzeitbereiche identisch sein. Das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Überprüfung der Gebotszonenkonfigurationen wird bei der Ermittlung struktureller Engpässe eine wichtige Rolle spielen und eine effizientere Abgrenzung der Gebotszonen ermöglichen.