Erwägungsgrund 21 32015R1222
Trotz der Entwicklung eines zuverlässigen Algorithmus für die Abgleichung von Geboten und Angeboten und trotz geeigneter Back-up-Verfahren kann es Situationen geben, in denen der Preiskopplungsprozess keine Ergebnisse hervorbringen kann. Daher müssen Ausweichlösungen auf nationaler und regionaler Ebene vorgesehen werden, damit eine Kapazitätsvergabe dennoch möglich ist.