Erwägungsgrund 32 32015R1222
Diese Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit der ACER, dem ENTSO (Strom) und den Interessenträgern erarbeitet, um wirksame, ausgewogene und angemessene Vorschriften auf transparente und partizipative Weise zu erlassen. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wird die Kommission die ACER, den ENTSO (Strom) und andere relevante Interessenträger, insbesondere die NEMOs, konsultieren, bevor sie Änderungen dieser Verordnung vorschlägt.