Erwägungsgrund 26 32015R1222
Zur Gewährleistung der engen Zusammenarbeit zwischen den ÜNB, NEMOs und Regulierungsbehörden sollte ein stabiler, zuverlässiger und diskriminierungsfreier Governance-Rahmen der Union für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung und für die einheitliche Intraday-Marktkopplung geschaffen werden.