Erwägungsgrund 2 32015R0940
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (im Folgenden „SAA“) ist am 16. Juni 2008 in Luxemburg unterzeichnet worden.