Erwägungsgrund 8 32015R0940
Bei der Durchführung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung sollte die Kommission von dem mit dem Artikel 285 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschuss für den Zollkodex unterstützt werden.