Verordnung (EU) 2015/940 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Für die Anwendung einiger Bestimmungen des Interimsabkommens müssen Verfahren festgelegt werden. Da die Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen der beiden Abkommen weitestgehend identisch sind, sollte diese Verordnung auch für die Anwendung des SAA gelten, wenn es in Kraft getreten ist.
Erwägungsgrund 4 32015R0940Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen