Verordnung (EU) 2015/940 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Wenn handelspolitische Schutzmaßnahmen notwendig werden, sollten sie nach den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2015/479 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates bzw. der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates getroffen werden.
Erwägungsgrund 6 32015R0940Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen