Erwägungsgrund 11 32016R1013
Um die Zusammenarbeit zwischen dem ESS und dem ESZB weiter zu stärken, sollte die Kommission den durch den Beschluss 2006/856/EG des Rates eingesetzten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken bei allen Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeiten gemäß dem genannten Beschluss fallen, um seine Stellungnahme ersuchen.