Erwägungsgrund 12 32016R1013
Nach Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 AEUV sollte die EZB zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, gehört werden.
Nach Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 AEUV sollte die EZB zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, gehört werden.