Erwägungsgrund 4 32016R1013
Im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Kommission mit einer Erklärung verpflichtet, mit Blick auf die im AEUV festgelegten Kriterien Rechtsakte zu überprüfen, die Bezugnahmen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle enthalten.