Erwägungsgrund 18 32016R1013
Mithilfe von Pilotstudien sollten die Bedingungen, einschließlich des methodischen Rahmens für die Einführung neuer Datenerhebungen zu jährlichen Statistiken der Direktinvestitionen, festgelegt werden und die Kosten der zugehörigen Datenerhebungen, die Qualität der Statistiken sowie die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Studien sollten in einem von der Kommission erstellten und an das Europäische Parlament und den Rat übermittelten Bericht festgehalten werden.