Erwägungsgrund 4 32016R1017
In dem Dossier nach Anhang XV wird eine Beschränkung anorganischer Ammoniumsalze vorgeschlagen, die Zellstoffisoliermaterial als Flammschutzmittel zugesetzt werden, da sie unter bestimmten Bedingungen zur Emission von Ammoniakgas führen. In dem Dossier wird vorgeschlagen, einen Grenzwert von 3 ppm für die Emission von Ammoniak aus mit anorganischen Ammoniumsalzen behandeltem Zellstoffisoliermaterial festzusetzen, dafür aber keinen Grenzwert für den Gehalt an Ammoniumsalzen in Zellstoffisoliermaterial. In dem Dossier wurde nachgewiesen, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.