Erwägungsgrund 8 32016R1017
Der SEAC kam zu dem Schluss, dass den Wirtschaftsteilnehmern zwei Jahre und nicht ein Jahr, wie im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen wurde, eingeräumt werden sollten, damit sie über ausreichend Zeit verfügen und damit gewährleisten können, dass die Emissionen von Ammoniak aus anorganische Ammoniumsalze enthaltendem Zellstoffisoliermaterial unter dem angegebenen Grenzwert liegen.