Erwägungsgrund 7 32016R1017
Am 10. Juni 2015 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung an, wonach es sich bei der vorgeschlagenen Beschränkung in der vom SEAC abgeänderten Form um die — hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit ihrer sozioökonomischen Vorteile gegenüber ihren sozioökonomischen Kosten — am besten geeignete unionsweite Maßnahme gegen die festgestellten Gefahren handelt.