Erwägungsgrund 5 32016R1017
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung an und kam darin zu dem Schluss, dass die Freisetzung von Ammoniak aus Zellstoffisoliermaterialgemischen und -erzeugnissen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, gegen die vorzugehen ist. Der RAC stellte ferner fest, dass es sich bei der vorgeschlagenen Beschränkung in der vom RAC abgeänderten Form um die am besten geeignete unionsweite Maßnahme zur wirksamen Minderung der festgestellten Gefahren handelt.