Art. 78 Abs. 2 32015R1222Alle ÜNB tragen gemeinsam die Kosten der Zusammenführung der Einzelnetzmodelle. In jeder Kapazitätsberechnungsregion tragen alle ÜNB die Kosten der Einrichtung…
Art. 27 Abs. 2 32015R1222Spätestens vier Monate nach den Entscheidungen über die Kapazitätsberechnungsmethoden gemäß den Artikeln 20 und 21 richten alle ÜNB in den einzelnen…
Art. 15 Abs. 3 32017R2195Jeder ÜNB kann zusammen mit den Reserven anschließenden VNB seiner Regelzone eine Methode zur Teilung der Kosten erarbeiten, die aus Maßnahmen der VNB gemäß…
Art. 74 Abs. 4 Buchst. a 32015R1222festgestellt, welche Kosten, die durch Entlastungsmaßnahmen angefallen sind, für die Kosten bei der Kapazitätsberechnung berücksichtigt wurden und für deren…
Art. 29 Abs. 11 32015R1222Jeder koordinierte Kapazitätsberechner übermittelt jedem ÜNB innerhalb seiner Kapazitätsberechnungsregion die zonenübergreifende Kapazität zur Validierung gemäß…