Erwägungsgrund 11 32016R1953
Der Inhalt und die technischen Spezifikationen für das europäische Reisedokument für die Rückkehr sollten harmonisiert werden, um insbesondere hinsichtlich des Schutzes vor Fälschung und Verfälschung hohe Technik- und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Das europäische Reisedokument für die Rückkehr sollte erkennbare einheitliche Sicherheitsmerkmale tragen. Die Technik- und Sicherheitsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 333/2002 des Rates sollten daher auf das europäische Reisedokument für die Rückkehr angewendet werden.