Erwägungsgrund 7 32016R1953
Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist eine aus dem Völkergewohnheitsrecht erwachsende Verpflichtung, der alle Staaten nachkommen müssen. Bei der Identifizierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und der Ausstellung von Dokumenten, einschließlich des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr, sollte gegebenenfalls mit den diplomatischen Vertretungen zusammengearbeitet und sollten Verhandlungen mit Drittländern, die Rückübernahmeabkommen entweder mit der Union oder mit den Mitgliedstaaten eingehen, geführt werden.