Erwägungsgrund 8 32016R1953
Die von der Union mit Drittländern geschlossenen Rückübernahmeabkommen sollten auf die Anerkennung des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr hinwirken. Die Mitgliedstaaten sollten die Anerkennung des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr in bilateralen Abkommen und sonstigen Vereinbarungen sowie im Rahmen einer nicht durch förmliche Vereinbarungen geregelten Zusammenarbeit mit Drittländern bei Rückkehrmaßnahmen anstreben. Die Mitgliedstaaten sollten sich darum bemühen, die wirksame Nutzung des europäischen Reisedokuments für die Rückkehr zu gewährleisten.