Erwägungsgrund 8 32016R0027
Das ursprüngliche Ziel dieser Bestimmung war es, in einer Zeit, in der die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) epidemische Ausmaße in der Union angenommen hatte und der europäische Kontinent global gesehen am stärksten betroffen war, die Ausbreitung von BSE einzudämmen. Mittlerweile hat sich die BSE-Situation in der Union jedoch erheblich verbessert. Im Jahr 2013 wurden sieben BSE-Fälle in der Union gemeldet und 2014 waren es elf Fälle, gegenüber 2166 gemeldeten Fällen im Jahr 2001 und 2124 gemeldeten Fällen im Jahr 2002. Diese Verbesserung der BSE-Situation in der Union spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass mittlerweile 20 EU-Mitgliedstaaten als Länder mit vernachlässigbarem BSE-Risiko gemäß der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission in der zuletzt geänderten Fassung anerkannt sind.