Erwägungsgrund 13 32016R0052
Die Kommission sollte durch den Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Vertreter über angemessene Fachkenntnisse zu Strahlenschutz verfügen oder darauf zurückgreifen können, wenn in diesem Ausschuss über Entwürfe von Durchführungsrechtsakten auf Grundlage der vorliegenden Verordnung beraten wird.