Erwägungsgrund 9 32016R0052
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Ernährungsweise von Säuglingen sich in ihren ersten sechs Lebensmonaten stark unterscheiden kann und Unsicherheiten hinsichtlich des Stoffwechsels von Säuglingen in den zweiten sechs Lebensmonaten bestehen, ist es angezeigt, die für Säuglingsnahrung geltenden niedrigeren Höchstwerte auf die ersten zwölf Lebensmonate auszuweiten.