Erwägungsgrund 8 32016R0052
Die Kommission ist bei einem nuklearen Unfall oder bei außerordentlich hohen Strahlungswerten gemäß der Entscheidung 87/600/Euratom des Rates oder im Rahmen des Übereinkommens der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 26. September 1986 über die schnelle Unterrichtung bei nuklearen Unfällen zu unterrichten.