Erwägungsgrund 15 32016R0052
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn in angemessen begründeten Fällen im Zusammenhang mit bestimmten radiologischen Notfällen, die zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens- und Futtermitteln geführt haben oder wahrscheinlich führen werden, Gründe äußerster Dringlichkeit dies zwingend erforderlich machen.