Art. 142 32017R1001
Rechtsstellung
(1)
Das Amt ist eine Agentur der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2)
Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3)
Das Amt wird von seinem Exekutivdirektor vertreten.