Art. 132 32017R1485
Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren
(1)
Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren umfasst Folgendes:
a)
Messungen der Netzfrequenz;
b)
Berechnung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten und
c)
Bereitstellung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten für das Kriterienanwendungsverfahren für die Frequenzqualität.
(2)
Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren wird von dem gemäß Artikel 133 benannten Synchrongebiets-Beobachter durchgeführt.