Art. 136 32017R1485
Rampenzeitraum innerhalb des Synchrongebiets
Alle ÜNB jedes Synchrongebiets mit mehr als einer LFR-Zone legen in der Betriebsvereinbarung für das Synchrongebiet einen gemeinsamen Rampenzeitraum für die aggregierten saldierten Fahrpläne zwischen den LFR-Zonen in dem Synchrongebiet fest. Die Berechnung des Regelprogramms anhand der AC-Nettoposition des Gebiets für die ACE-Berechnung erfolgt mit dem gemeinsamen Rampenzeitraum.