Erwägungsgrund 11 32017R1563
Gemäß der Charta ist jegliche Art der Diskriminierung — auch aufgrund einer Behinderung — verboten und der Anspruch von Menschen mit Behinderungen, von Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft profitieren zu können, wird von der Union anerkannt und geachtet.